Übersicht der aktuellen Förderprogramme
Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für das Jahr 2023 sind im Februar 2023 verkündet worden und gelten für alle Anträge, über die ab dem 16.02.2023 erstmalig durch Förderzusage entschieden werden.
Was ändert sich gegenüber den Förderbestimmungen 2022?
• Der Eigenmitteleinsatz beträgt 7,50% (vorher 15%) der Gesamtkosten.
• Für die Beantragung ist nicht mehr notwendig ein Kind zu haben. Auch Ein- Personenhaushalte oder Zwei-Personenhaushalte ohne Kind werden gefördert.
• Neu ist die Einkommensgruppe B. Hier können die Einkommensgrenzen um 40% überschritten werden.
• Die Zinsbindung beträgt 30 Jahre (vorher 25 Jahre).
• Die Vorgabe der anfänglichen Mindesttilgung bei weiteren Bankdarlehen beträgt 1,00% (vorher 2,00%).
Förderdarlehen
• Die Grunddarlehen wurden in allen vier Kostenkategorien angehoben.
• Der Familienbonus (für Kinder und schwerbehinderte Haushaltsangehörige) ist um 3.000 € auf 23.000 € angehoben worden.
• Das Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten ist der Höhe nach unverändert geblieben.
• Das Zusatzdarlehen Bauen mit Holz ist auf 1,30 € pro Kilogramm verbautem (förderfähigen) Holz angehoben worden. Maximal 17.000 EUR. (Vorher 15.000 EUR)
• Das Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit dem energetischen Niveau „BEG Effizienzhaus 40 Standard“ beträgt 30.000 Euro. Die technischen Anforderungen dafür sind in der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
(BEG WG)“ festgeschrieben und werden in den WFB unverändert anerkannt.
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